Rechtswissenschaften
Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit der Ordnung, die das gesellschaftliche Zusammenleben regelt, also mit Gesetzen und Verordnungen sowie der jeweils gültigen Rechtsprechung. Das Studium der Rechtswissenschaft wird an Universitäten mit der ersten Staatsprüfung (bestehend aus universitärer Schwerpunktbereichs- und staatlicher Pflichtfachprüfung) abgeschlossen. Diese ist Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar/in. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der zweiten Staatsprüfung, die für die klassischen Laufbahnen "Richter/in", "Staatsanwalt bzw. -anwältin", "Rechtsanwalt bzw. -anwältin" u.a. qualifiziert.
Die vereinzelt an Universitäten auch angebotenen Abschlüsse Bachelor und Master bereiten ebenso wie die Fachhochschulausbildung im Studiengang Wirtschaftsrecht auf eine Tätigkeit außerhalb der klassischen Berufsfelder von Juristen in Wirtschaft und Verbänden vor. Studierende der Rechtswissenschaft sollten die Fähigkeit zu logischem Denken, zum Umgang mit abstrakt gefassten Texten (Gesetzestexte, Kommentare, Gerichtsurteile) und zu gutem schriftlichen und mündlichen Ausdruck besitzen. Darüber hinaus erfordert das Studium eine gute Allgemeinbildung. Nützlich sind historische und wirtschaftliche Kenntnisse sowie betriebswirtschaftliches Grundwissen.
Wirtschaftswissenschaften
Das Fachgebiet Wirtschaftswissenschaften besteht im engeren Sinn aus den beiden klassischen Disziplinen "Volkswirtschaftslehre (VWL)" und "Betriebswirtschaftslehre (BWL)". Darüber hinaus gibt es Studiengänge wie "Wirtschaftswissenschaften/Ökonomie" und "Wirtschaftspädagogik". Die BWL untersucht Bedingungen, Aufbau, Abläufe, Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten von Betrieben und Unternehmen. Die VWL hingegen befasst sich mit Wechselwirkungen von gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen und Prozessen in Gesellschaften und übernationalen Wirtschaftsräumen. Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge lassen sich als interdisziplinär ausgerichtete Studiengänge mit anderen Fachgebieten kombinieren, beispielsweise mit den Ingenieurwissenschaften, der Mathematik, der Informatik, den Gesellschafts- und Sozialwissenschaften und den Sprach- und Kulturwissenschaften. Die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, z.B. Globalisierung und Internationalisierung der Märkte, wachsender Kapitalexport, Verlagerung und Ausgliederung von Betriebsteilen u.Ä., haben dazu geführt, dass vermehrt europäische und international ausgerichtete Studiengänge und integrierte Austauschprogramme angeboten werden.
Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft und Wirtschaftswissenschaften/Ökonomie können sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen, Wirtschaftspädagogik nur an Universitäten studiert werden. Studierende der Wirtschaftswissenschaften sollten über eine gute Allgemeinbildung, gute Kenntnisse in Mathematik und Fremdsprachen sowie Interesse an wirtschaftlichen, sozialen, politischen und historischen Fragen verfügen. Außerdem sollten sie generell die Fähigkeit zu analytischem Denken und methodischem Vorgehen, Sozialkompetenz und Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit zu selbstständiger und theoretischer Arbeit besitzen. Der schwerpunktmäßig an Fachhochschulen angebotene Studiengang Wirtschaftsrecht verknüpft juristische und ökonomische Fragestellungen, wobei der Fokus auf den wirtschaftsrelevanten Rechtsgebieten liegt.
Sozialwissenschaften
Man bezeichnet mit Sozialwissenschaften die Gesamtheit der Wissenschaften vom gesellschaftlichen Leben der Menschen. Oft wird diese Bezeichnung synonym mit Gesellschaftswissenschaften verwendet. Zu den Sozial- und Gesellschaftswissenschaften gehört eine heterogene Gruppe wissenschaftlicher Einzeldisziplinen wie z.B. Soziologie bzw. Sozialwissenschaften und Sozialpädagogik, Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaften, Psychologie, Politologie bzw. Politikwissenschaften. Über die Abgrenzung zu (verwandten) Fachgebieten wie Wirtschaftswissenschaften sowie Sprach- und Kulturwissenschaften gibt es unter den Wissenschaftlern/innen kein Konsens. So existieren häufig auch Einteilungen wie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder Geistes- und Sozialwissenschaften. Ein gesellschaftswissenschaftliches Studium kann an Universitäten, Technischen Universitäten und teilweise an Fachhochschulen aufgenommen werden.
Ein Studium kann mit einem Bachelor, Diplom oder Master abgeschlossen werden. Studierende der Gesellschaftswissenschaften sollten großes Interesse an Menschen und deren sozialen, wirtschaftlichen, individuellen Lebensbedingungen mitbringen. Vorausgesetzt werden analytische Denkvermögen, sowie, je nach Studienfach und eigenem Schwerpunkt, entweder eher forschend-distanziertes Verhalten oder ganz im Gegenteil Freude an einer praktischen, pädagogisch-anleitenden Funktion. Allgemeinbildung, Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und Geschick im Umgang mit Menschen sind darüber hinaus notwendig.
Für Gesellschaftswissenschaftler/innen existieren im Unterschied etwa Natuwissenschaftlern/innen oder Juristen/innen keine eindeutigen Berufsfelder. Jeder Studierende sollte daher rechtszeitig überlegen, ob und wie das Studium berufsnahe angelegt werden kann. Dazu können etwa die Wahl geeigneter nichtgesellschaftswissenschaftlicher Zusatzfächer, unterschiedliche Studienorte (zeitweise auch im Ausland) oder geeignete Praktika während des Studiums beitragen. Die Teilnahme an außeruniversitären Weiterbildungsmöglichkeiten oder das Anfertigen einer berufsfeldnahen Abschlussarbeit können den Übergang in ein bestimmtes Berufsfeld erleichtern. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, studienwahl.de)
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