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Akkreditierungsverfahren

Die Regelung der Rahmenbedingungen von Studiengängen erfolgt ungefähr seit der Umstellung auf Bachelor und Master nicht mehr durch sogenannte Rahmenprüfungsordnungen durch die sogenannte Akkreditierung von Studiengängen.  Bachelor- und Masterstudiengänge werden im Rahmen der so genannten Akkreditierung auf ihre Qualität hin überprüft. Zu diesem Zweck ist die „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ errichtet worden. Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium der Stiftung, an dem Vertreter der Hochschulen, Länder, Berufspraxis und Studierenden beteiligt sind, definiert Standards und Kriterien für Akkreditierungsverfahren und akkreditiert die damit beauftragten Agenturen, Studiengänge auf ihre Qualität hin zu überprüfen.

Die Bewertung erfolgt jeweils durch eine vom Akkreditierungsrat eingesetzte Gutachtergruppe, der gemäß den Allgemeinen Regeln zur Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung und Reakkreditierung von Akkreditierungsagenturen zwei internationale Sachverständige, zwei Hochschulvertreter/innen, ein studentisches Mitglied sowie ein Vertreter/in der Berufspraxis angehören.

Im Rahmen eines Erstakkreditierungsverfahren überprüfen die Gutachter und die Akkreditierungskommission den Grund die Einrichtung eines neuen Studiengangs, die gegeben institutionellen Rahmenbedingungen, die Studiengangszielen, die Perspektiven des Studiengangs für Absolventen/innen, die Umsetzung der Ziele im Studienprogramm, Die Modularisierung sowie die zur Verfügung stehenden Hochschulressourcen und die vorgesehen Verfahren zur Qualitätssicherung.Die Verfahrensergebnisse werden veröffentlicht und fördern Transparenz, Vergleichbarkeit und Orientierung, auch im internationalen Maßstab, der jeweiligen Studienangebote. Die zertifizierten Studiengänge erhalten als Unterscheidungszeichen der positiv bestandenen Qualitätsprüfung das Gütesiegel des Akkreditierungsrates.

Die erfolgreiche Akkreditierung ist in der Regel die Voraussetzung für eine staatliche Genehmigung eines Bachelor- bzw. Masterstudienganges oder ersetzt diese. Die Akkreditierung eines Studiengangs ist grundsätzlich zeitlich befristet. Die zeitliche Frist entspricht in der Regel 5 Jahren. Nach Ablauf des Akkreditierungszeitraums wird ein Studiengang in einem neuen Reakkreditierungsverfahren wieder geprüft. (Quellen: Bundes Agentur für Arbeit, www.studienwahl.de und Akkreditierungsrat, www.akkreditierungsrat.de)

 

Bedeutung der Akkreditierung

Immer mehr Hochschulen beantragen ein Akkreditierungsverfahren für die neuen Studiengänge. Das positive dabei ist es: Akkreditierungsverfahren bei der Einrichtung eines Studiengangs fördern die Diskussionen und eine intensive und nachhaltige Reflektion u.a. über die Zielsetzung und Perspektiven eines neuen Studienangebots. Allerdings ist die Erstellung eines Akkreditierungsantrags auch mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Eine Akkreditierung ist ein erstes Anzeichen für die Qualität eines neuen Studienganges, doch keine absolute Garantie. Studiengänge, die ungeprüft sind, sind nicht zwangsläufig schlecht. Letztendlich sind lediglich ein Drittel aller Bachelor- und Masterstudiengänge u.a. wegen dem großen Zeitaufwand mit einem Gütesiegel versehnen.

Neben einer Programmakkreditierung, die Akkreditierung eines einzelnen Studiengangs, beantragen Hochschulen eine Systemakkreditierung, bei der Agenturen nicht die einzelne Studiengänge sondern das interne Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Bereich von Studium und Lehre überprüfen.

Bis zum Januar 2007 hatten rund. 2.100 Bachelor- und Masterstudiengänge ein Akkreditierungsverfahren nach den Standards des Akkreditierungsrats erfolgreich durchlaufen. In den letzen zwei Jahren hat sich die Zahl der akkreditierten Studiengänge fast verdoppelt. Denn im Januar 2009 ist die Zahl der akkreditierten Bachelor- und Masterstudiengänge auf etwa 4100 gestiegen. Die zentrale Datenbank aller in Deutschland akkreditierten Studiengänge findet man auf der Internet-Site des Akkreditierungsrates. Sie ist eng mit dem Hochschulkompass der HRK verzahnt. Sie bietet die Möglichkeit, akkreditierte Studiengänge abzufragen.

 

Agenturen

Folgende Agenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben:

  • ACQUIN   Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut, www.acquin.org
     
  • AHPGS   Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V., www.ahpgs.de
     
  • AKAST   Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge, www.akast.info
     
  • AQAS   Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen, www.aqas.de
     
  • ASIIN   Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik, www.asiin.de
     
  • FIBAA,   Foundation for International Business Administration Accreditation
     
  • ZEvA,  Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover,  www.zeva.org

(Quelle: Akkreditierungsrat, www.akkreditierungsrat.de)