Empfehlen Sie uns!
...

>>>zurück zu Studienreform

Der Bologna-Prozess

Deutschland hat sich gemeinsam mit den anderen 45 Unterzeichnerstaaten verpflichtet, bis zum Jahr 2010 die Ziele der Bologna-Erklärung von 1999 umzusetzen und sich an dem Aufbau eines Europäischen Hochschulraums zu beteiligen. Durch den Bologna-Prozess werden Hochschulen auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europäischen Hochschulraum modernisiert. Die Reform verändert Studiengänge sowohl inhaltlich als auch strukturell. Die Reform hat eine positive Wirkung auf die Lehre und Studierendenentscheidungen und hat Einfluss auf die Organisationsabläufe in den Hochschulen. Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen bringt auch zahlreiche Innovationen mit sich: ECTS (Punktesystem), Modularisierung, Kompetenzentwicklung, Qualifikationsrahmen, Diploma Supplement sowie Beschäftigungsfähigkeit und Akkreditierung. Auf den bisherigen Konferenzen wurde u.a. diskutiert, wie die unterschiedlichen nationalen Bildungssysteme miteinander harmonisiert werden können, um die Mobilität von Studierenden, Wissenschaftlern und Lehrenden innerhalb der europäischen Länder zu verbessern.

Ein sehr wichtiges Vorhaben des Bologna-Prozesses ist auch die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventinnen und Absolventen. IIm Zuge der Bildung eines europäischen Hochschulraumes im Rahmen des Bologna-Prozesses sind in den letzen Jahren kontinuierlich zahlreiche Studiengänge mit den international gültigen Abschlüssen Bachelor und Master entstanden. Nach Angaben der Hochschulkonferenz wurden im Wintersemester 2008/2009 an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen 9.234 Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten. Dies bedeutet: 75 % aller Studiengänge an deutschen Hochschulen führen zu einem Bachelor oder Masterabschluss. Ziel aller Unterzeichnerstaaten ist es, bis zum Jahr 2010 die bisherigen Hochschulabschlüsse Diplom und Magister durch Bachelor und Master zu ersetzen.

 

>>> weiter zu Bachelor und Master